wer sich ab dem 1. Juni 25 einen Hund zulegt oder mit einem Hund in den Kanton Zürich zügelt, muss einen praktischen Hundekurs absolvieren.
In den 6 Lektionen sind die angeforderten Lernziele zu erreichen, ansonsten muss nachgearbeitet werden
Neu müssen Hundehalterinnen und Hundehatller, die noch nie oder seit über zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten haben, einen Theoriekurs mit abschliessender Prüfung absolvieren.
diese Ausbildung ist nur bis zum 30. Mai 2025 gültig
Hunde, die dem Rassetyp I angehören oder
Hunde ab Schulterhöhe 45 cm und/oder 16 kg wiegen und nach dem 31.12.10 geboren sind, müssen die praktische Hundeausbildung nach zürcher Gesetzgebung absolvieren.
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