Regelung zur Haltung von Hunden nach kantonalem Recht ab dem 1. Juni 2025

Praktische Hundekurse ab 1.Juni 25 nach neuer Gesetzgebung

wer sich ab dem 1. Juni 25 einen Hund zulegt oder mit einem Hund in den Kanton Zürich zügelt, muss einen praktischen Hundekurs absolvieren. 

In den 6 Lektionen sind die angeforderten Lernziele zu erreichen, ansonsten muss nachgearbeitet werden

 

Theoriekurs für Ersthundehalter und Wiedereinsteigende

Neu müssen Hundehalterinnen und Hundehatller, die noch nie oder seit über zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten haben, einen Theoriekurs mit abschliessender Prüfung absolvieren.

 

 

 

 

 

praktische Hundeausbildung nach zürcher Gesetzgebung

diese Ausbildung ist nur bis zum 30. Mai 2025 gültig

 

Hunde, die dem Rassetyp I angehören oder

Hunde ab Schulterhöhe 45 cm und/oder 16 kg wiegen und nach dem 31.12.10 geboren sind, müssen die praktische Hundeausbildung nach zürcher Gesetzgebung absolvieren.

 

mehr unter :

www.veta.zh.ch