Regelung zur Haltung von Hunden nach kantonalem Recht

Sachkundenachweis nach Bund

praktische Hundeausbildung nach zürcher Gesetzgebung

Hunde, die dem Rassetyp I angehören oder

Hunde ab Schulterhöhe 45 cm und/oder 16 kg wiegen und nach dem 31.12.10 geboren sind, müssen die praktische Hundeausbildung nach zürcher Gesetzgebung absolvieren.

 

mehr unter :

www.veta.zh.ch