Regelung zur Haltung von Hunden nach kantonalem Recht ab dem 1. Juni 2025

Praktische Hundekurse ab 1.Juni 25 nach neuer Gesetzgebung

wer sich ab dem 1. Juni 25 einen Hund zulegt oder mit einem Hund in den Kanton Zürich zügelt, muss einen praktischen Hundekurs absolvieren. 

In den 6 Lektionen sind die angeforderten Lernziele zu erreichen, ansonsten muss nachgearbeitet werden

 

Theoriekurs für Ersthundehalter und Wiedereinsteigende

Neu müssen Hundehalterinnen und Hundehatller, die noch nie oder seit über zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten haben, einen Theoriekurs mit abschliessender Prüfung absolvieren.